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Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen BundesausschussesRechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

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Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der �rzte, Zahn�rzte, Psychotherapeuten, Krankenh�user und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bev�lkerung eingreifen sowie Bestimmungen f�r nicht-�rztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit f�r die Versicherten, Vertrags�rzte und Pharmaunternehmen die M�glichkeit besteht, eine Rechtsverletzung geltend zu machen. Eine m�gliche Klagebefugnis aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Leben und k�rperliche Unversehrtheit, auf Handlungsfreiheit sowie auf Berufsfreiheit wird betrachtet, wozu die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als erstinstanzlich zust�ndiges Gericht f�r Klagen gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses untersucht sowie diesbez�gliche Literaturansichten in den Blick genommen werden. �nderungen in der Rechtsprechung sind nach Ergehen des Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Neue Wege der Ausgestaltung des Leistungsrechts f�r die Versicherten werden hier aufgezeigt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der �rzte, Zahn�rzte, Psychotherapeuten, Krankenh�user und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bev�lkerung eingreifen sowie Bestimmungen f�r nicht-�rztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit f�r die Versicherten, Vertrags�rzte und Pharmaunternehmen die M�glichkeit besteht, eine Rechtsverletzung geltend zu machen. Eine m�gliche Klagebefugnis aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Leben und k�rperliche Unversehrtheit, auf Handlungsfreiheit sowie auf Berufsfreiheit wird betrachtet, wozu die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als erstinstanzlich zust�ndiges Gericht f�r Klagen gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses untersucht sowie diesbez�gliche Literaturansichten in den Blick genommen werden. �nderungen in der Rechtsprechung sind nach Ergehen des Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Neue Wege der Ausgestaltung des Leistungsrechts f�r die Versicherten werden hier aufgezeigt.

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